{"id":461,"date":"2026-01-20T15:44:57","date_gmt":"2026-01-20T14:44:57","guid":{"rendered":"https:\/\/isbdeutschland.wordpress.com\/?page_id=461"},"modified":"2026-01-20T15:44:57","modified_gmt":"2026-01-20T14:44:57","slug":"ausnahmegenehmigungen-magazine","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/isb-deutschland.com\/de\/wissenswertes\/deutsches-waffenrecht\/ausnahmegenehmigungen-magazine\/","title":{"rendered":"Ausnahmegenehmigungen f\u00fcr verbotene Magazine"},"content":{"rendered":"\n<p style=\"font-style:normal;font-weight:300\">Das deutsche Waffenrecht stuft Standardmagazine f\u00fcr Langwaffen \u00fcber 10 Schuss sowie Kurzwaffenmagazine \u00fcber 20 Schuss seit 2021 als verboten ein. F\u00fcr viele Sportsch\u00fctzen bedeutet das gro\u00dfe Schwierigkeiten bei internationalen Wettk\u00e4mpfen. Dieser Artikel erkl\u00e4rt, wie Sportsch\u00fctzen heute legal eine Ausnahmegenehmigung erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group has-background has-global-padding is-content-justification-left is-layout-constrained wp-container-core-group-is-layout-efade0f3 wp-block-group-is-layout-constrained\" style=\"background-color:#84b5de;margin-top:var(--wp--preset--spacing--20);margin-bottom:var(--wp--preset--spacing--20);padding-top:var(--wp--preset--spacing--20);padding-right:var(--wp--preset--spacing--20);padding-bottom:var(--wp--preset--spacing--20);padding-left:var(--wp--preset--spacing--20)\">\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left alignwide has-open-sans-font-family has-large-font-size\">Neue Ausnahmegenehmigungen &#8211; kurz erkl\u00e4rt<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Magazine \u00fcber 10 bzw. 20 Schuss sind in Deutschland verboten<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr Wettk\u00e4mpfe im Ausland sind sie oft notwendig<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Ausnahmegenehmigung ist m\u00f6glich<\/li>\n\n\n\n<li>ISB-D Mitglieder k\u00f6nnen diese leicht beantragen<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:10px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group alignwide has-global-padding is-layout-constrained wp-container-core-group-is-layout-10c7851b wp-block-group-is-layout-constrained\" style=\"margin-top:var(--wp--preset--spacing--20);margin-bottom:var(--wp--preset--spacing--20);padding-top:0;padding-bottom:0\">\n<h2 class=\"wp-block-heading has-open-sans-font-family\">Was ist die aktuelle gesetzliche Lage zu diesen Magazinen?<\/h2>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-media-text is-stacked-on-mobile\" style=\"grid-template-columns:35% auto\"><figure class=\"wp-block-media-text__media\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/isbdeutschland.wordpress.com\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/magazin-in-hand-gehalten.jpeg?w=1024\" alt=\"\nmagazin-in-hand-gehalten\" class=\"wp-image-1328 size-full\" \/><\/figure><div class=\"wp-block-media-text__content\">\n<p>Im Jahr 2021 wurden durch das damals neue Waffengesetz Magazine f\u00fcr Langwaffen mit einer Kapazit\u00e4t von mehr als 10 Schuss, und Magazine f\u00fcr Kurzwaffen mit einer Kapazit\u00e4t von mehr als 20 Schuss in Deutschland verboten. Diese Magazine konnten nach diesem Zeitpunkt nicht mehr erworben oder \u00fcberlassen werden. Dies betrifft nur Magazine f\u00fcr Zentralfeuermunition. Randfeuerz\u00fcnder wie Kleinkaliber sowie Schreckschusswaffen sind davon ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es gab komplizierte Regeln f\u00fcr Personen, die diese Magazine bereits besessen haben. Magazine, die vor 2017 besessen wurden, waren unterlagen keinem Verbot, mussten aber registriert werden. Magazine die zwischen 2017 und 2021 besessen wurden konnten per Ausnahmegenehmigung vom Bundeskriminalamt weiter besessen werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Diese Magazine, vor allem 30 Schuss f\u00fcr Langwaffen, waren de facto die meist gebr\u00e4uchlichen Magazine im Umlauf und sind Standardmagazine f\u00fcr viele halbautomatische Langwaffen. Viele Sch\u00fctzen meldeten den Altbestand an oder bekamen eine Ausnahmegenehmigung erteilt.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p>Seit 2021 ist nun einige Zeit vergangen und das Sch\u00fctzenwesen in Deutschland erlebt neuen Aufschwung. Viele neue Sch\u00fctzen haben nicht die M\u00f6glichkeit auf einen Altbestand an Magazinen zur\u00fcckzugreifen um diese bei Wettk\u00e4mpfen im Ausland verwenden zu k\u00f6nnen. Oft m\u00fcssen Magazine vor Ort geliehen werden, was sich oft enorm schwierig gestaltet. Veranstalter halten oft wenige oder gar keine Magazine zum Leihen bereit, andere Teilnehmer ben\u00f6tigen ihre Magazine selbst, und wenn man nicht die h\u00e4ufigeren NATO-Standardmagazine verwendet, hat man sowieso weniger M\u00f6glichkeiten. Der ISB, aber auch andere Verb\u00e4nde, bieten im Ausland Wettk\u00e4mpfe an bei denen Standardmagazine f\u00fcr Langwaffen notwendig sind, um fair am Wettkampf teilnehmen zu k\u00f6nnen. In diesen L\u00e4ndern sind diese Magazine legal und werden weiterhin standardm\u00e4\u00dfig verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p>Jetzt stellt sich die Frage wie der Sch\u00fctze ohne Altbestand an Magazine gelangt, die er f\u00fcr diese Wettk\u00e4mpfe nutzen kann. Das Deutsche Waffengesetz ist voller Ausnahmen und auch f\u00fcr die verbotenen Magazine gibt es eine Ausnahme. Lukas H\u00fcrtgen, Landessportleiter des ISB-D, hat ein Formblatt entwickelt mit den Mitgliedern bereits erfolgreich Ausnahmegenehmigungen f\u00fcr verbotene Magazine erworben haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber auch Mitglieder des BDS oder anderer Verb\u00e4nde k\u00f6nnen eine Ausnahmegenehmigung erwerben. Beispielsweise ist dies f\u00fcr IPSC-Sch\u00fctzen sehr interessant. Doch vermutlich unterst\u00fctzen euch die anderen Verb\u00e4nde nicht bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder machen euch \u00fcberhaupt auf diese M\u00f6glichkeit aufmerksam.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:10px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group alignwide has-background is-vertical is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-459706ad wp-block-group-is-layout-flex\" style=\"border-width:2px;background-color:#84b5de;margin-top:var(--wp--preset--spacing--20);margin-bottom:0;padding-top:var(--wp--preset--spacing--20);padding-right:var(--wp--preset--spacing--20);padding-bottom:var(--wp--preset--spacing--20);padding-left:var(--wp--preset--spacing--20)\">\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left alignwide has-open-sans-font-family\">Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?<\/h2>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group has-contrast-color has-base-2-background-color has-text-color has-background has-link-color wp-elements-60b536d18776c1e75f135eb6e98792d7 is-vertical is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-9ae43232 wp-block-group-is-layout-flex\" style=\"padding-top:var(--wp--preset--spacing--20);padding-right:var(--wp--preset--spacing--20);padding-bottom:var(--wp--preset--spacing--20);padding-left:var(--wp--preset--spacing--20)\">\n<p><strong>Wichtig ist zu beachten: <\/strong>Dieses Formular ist nur f\u00fcr Ausnahmegenehmigungen mit dem Bed\u00fcrfnisgrund der Teilnahme an Schie\u00dfsportlichen Wettk\u00e4mpfen im Ausland gedacht. Solltet ihr einen anderen Bed\u00fcrfnisgrund haben, ist euer Weg gegebenenfalls anders.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bestehen folgende Anforderungen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list is-style-checkmark-list has-medium-font-size\">\n<li><strong>Mitgliedschaft in einem <\/strong>in Deutschland anerkannten <strong>Schie\u00dfsportverband. <\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Nachweis \u00fcber die <strong>Teilnahme an <em>national<\/em> bedeutenden schie\u00dfsportlichen Wettk\u00e4mpfen. <\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>Nachweis \u00fcber die<strong> Teilnahme an<em> international <\/em>bedeutenden schie\u00dfsportlichen Wettk\u00e4mpfen. <\/strong><\/li>\n\n\n\n<li><strong>Nachweis \u00fcber die Aufbewahrung von verbotenen Magazinen. <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Den Antrag findet ihr im Mitgliederportal unter: <a href=\"https:\/\/isbde.webling.eu\/portal#\/page\/987\/Dokumente\">https:\/\/isbde.webling.eu\/portal#\/page\/987\/Dokumente<\/a><\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group is-vertical is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-2a2a7e69 wp-block-group-is-layout-flex\" style=\"margin-bottom:var(--wp--preset--spacing--20)\">\n<p>1. <strong>Mitgliedschaft in einem in Deutschland anerkannten Schie\u00dfsportverband.<\/strong> <br>Als Sportsch\u00fctze mit eigenen Waffen seid ihr Mitglied in einem anerkannten Schiessportverband z.B. BDS oder DSU. Der ISB ist in Deutschland <em>noch<\/em> kein anerkannter Schie\u00dfsportverband. Als J\u00e4ger m\u00fcsstet ihr einem Sch\u00fctzenverein oder Schiessportverband beitreten.<\/p>\n\n\n\n<p>2. <strong>Nachweis \u00fcber die Teilnahme an national bedeutenden schie\u00dfsportlichen Wettk\u00e4mpfen<\/strong>. <br>Das BKA m\u00f6chte von euch sehen, dass ihr auch ein aktiver Sportsch\u00fctze seid und an Wettk\u00e4mpfen teilnehmt. Diese Wettk\u00e4mpfe sollten \u00fcber die Vereinsebene herausgehen. Wie z.B. Bezirks oder Landesmeisterschaften. IPSC Wettk\u00e4mpfe Level II bis III sind z.B. auch national bedeutend. Schickt hier dem BKA, was ihr nachweisen k\u00f6nnt. Sollten es zu wenige Wettk\u00e4mpfe sein, wird euch das BKA bitten weitere Nachweise zu schicken.<\/p>\n\n\n\n<p>3. <strong>Nachweis \u00fcber die Teilnahme an <em>international <\/em>bedeutenden schie\u00dfsportlichen Wettk\u00e4mpfen<\/strong>. <br>Das ist der wichtige Nachweis \u00fcber die Teilnahme an Wettk\u00e4mpfen im Ausland, der die Grundlage f\u00fcr euren Antrag bildet. Hier solltet ihr auch einen Wettkampf \u00fcber der Vereinsebene w\u00e4hlen wie z.B. Schnellfeuer Wettk\u00e4mpfe des ISB in \u00d6sterreich oder die Steelchallege des ISB in Tschechien. Aktuell reicht dem BKA <em><strong>ein<\/strong><\/em> Wettkampf im Ausland. Der ISB bietet diese Wettk\u00e4mpfe regelm\u00e4\u00dfig an. Die Mitnahme eigener Waffen ins EU-Ausland mit dem Europ\u00e4ischen Feuerwaffenpass ist kein Problem.<\/p>\n\n\n\n<p>4. <strong>Nachweis \u00fcber die Aufbewahrung von verbotenen Magazinen<\/strong>. <br>Verbotene Magazine m\u00fcssen in einem <strong>Tresor Klasse I<\/strong> verwahrt werden. Als Nachweis reicht hier eine Rechnung oder ein Foto der Plakette und des Tresors.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:10px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group is-vertical is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-633d3115 wp-block-group-is-layout-flex\" style=\"border-style:none;border-width:0px;margin-top:var(--wp--preset--spacing--20);margin-bottom:var(--wp--preset--spacing--20);padding-top:0;padding-right:0;padding-bottom:0;padding-left:0\">\n<h2 class=\"wp-block-heading has-base-2-color has-text-color has-background has-link-color has-open-sans-font-family wp-elements-a26c2862730f4b69b7cce5fcabf11c1e\" style=\"background-color:#323232\">Mit welchen Kosten und Auflagen ist der Antrag auf gro\u00dfe Magazine verbunden?<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading has-open-sans-font-family\">Kosten<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der <strong>Antrag<\/strong> ist geb\u00fchrenpflichtig und kostet aktuell einmalig <strong>123\u20ac<\/strong>.<\/li>\n\n\n\n<li>Das BKA wird seperat eure <strong>waffenrechtliche Zuverl\u00e4ssigkeit<\/strong> pr\u00fcfen. Das passiert alle <strong>drei Jahre <\/strong>und kostet <strong>60\u20ac<\/strong> unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Magazine oder Antr\u00e4ge. Diese Pr\u00fcfung ist unabh\u00e4ngig von der \u00dcberpr\u00fcfung f\u00fcr eure Schusswaffen welche durch die zust\u00e4ndige Waffenbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt wird. Diese doppelte Pr\u00fcfung ist auch rechtens, dazu wurde bereits erfolglos geklagt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading has-open-sans-font-family\">Auflagen<\/h3>\n\n\n\n<p>Das BKA legt in der Regel Auflagen f\u00fcr euren Antrag fest. \u00dcblich sind die folgenden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Ihr m\u00fcsst den <strong>Erwerb der Magazine unverz\u00fcglich an das BKA melden<\/strong>, z.B. mit einer Rechnung oder als Foto der Magazine.<\/li>\n\n\n\n<li>Als Auflage legt das BKA grunds\u00e4tzlich fest, dass ihr<strong> im ersten Jahr des Antrags die Teilnahme an Wettk\u00e4mpfen im Ausland nachweist und danach alle 5 Jahre<\/strong>. Ihr werdet nicht vom BKA erinnert. Ihr m\u00fcsst selbstst\u00e4ndig diese Nachweise erbringen. Urkunden oder Teilnahmelisten reichen aus. Die Teilnahme soll regelm\u00e4\u00dfig sein, genauer ist das allerdings nicht festgelegt. Ein Wettkampf pro Jahr sollte allerdings ausreichend sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Magazine sind <strong>nur f\u00fcr die Verwendung im Ausland<\/strong> vorgesehen. Gem\u00e4\u00df dem Bescheid sollen sie nicht im Inland verwendet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ihr m\u00fcsst <strong>eigenst\u00e4ndig euren Umzug an das BKA melden<\/strong>. Gegebenenfalls muss ein neuer Bescheid nach dem Umzug erlassen werden. Seit 2024 hat das BKA das aber ge\u00e4ndert und die Bescheide gelten dann auch nach einem Umzug.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:10px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group is-vertical is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-af292921 wp-block-group-is-layout-flex\" style=\"margin-top:var(--wp--preset--spacing--20);margin-bottom:var(--wp--preset--spacing--20)\">\n<h2 class=\"wp-block-heading has-base-2-color has-text-color has-background has-link-color has-open-sans-font-family wp-elements-dff807741e5d17b81e8b120da9fd7267\" style=\"background-color:#323232\">Wie komme ich an die Magazine, sobald ich meinem Bescheid habe?<\/h2>\n\n\n\n<p>Es gibt H\u00e4ndler f\u00fcr verbotene Magazine in Deutschland mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen. Aus Gr\u00fcnden der Fairness werden hier keine explizit genannt. Aber wenn ihr euer gew\u00fcnschtes Magazin im Internet sucht, werdet ihr vermutlich bei einem deutschen H\u00e4ndler f\u00fcndig. Das kann allerdings recht teuer sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnt ihr die Magazine aber auch aus dem EU-Ausland importieren. In Polen oder Slowenien beispielsweise sind Magazine nicht reguliert. Ihr k\u00f6nnt auch als Ausl\u00e4nder die Magazine dort kaufen. Der Import nach Deutschland ohne deutsche Ausnahmegenehmigung ist jedoch verboten. Die rechtlichen Grundlagen zum Import sind in dem Bescheid aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Insgesamt h\u00e4lt sich der tats\u00e4chliche Aufwand f\u00fcr die Ausnahmegenehmigung und der Erwerb von verbotenen Magazinen in Grenzen. Dennoch sollten nur Sch\u00fctzen, die auch tats\u00e4chlich an Wettk\u00e4mpfen im Ausland teilnehmen den Antrag stellen, da ihr die entsprechenden Nachweise braucht.<br>Wir hoffen dieser Artikel nimmt vielen die Angst einen Antrag beim BKA einzureichen. Unsere Mitglieder haben bereits mit dem Formblatt ohne weitere R\u00fcckfragen vom BKA einen Bescheid bekommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Je mehr Sch\u00fctzen eine Ausnahmegenehmigung beim BKA f\u00fcr verbotene Magazine erhalten, desto st\u00e4rker k\u00f6nnen wir vor der Regierung argumentieren, dass diese Magazine f\u00fcr Sch\u00fctzen notwendig sind und das BKA durch diese B\u00fcrokratie belastet wird. Wenn z.B. 10.000 Personen eine Ausnahmegenehmigung haben, ist es dann noch eine Ausnahme oder nicht doch die Regel?<\/p>\n\n\n\n<p>Der ISB-D m\u00f6chte auch eine Sportordnung in Deutschland einreichen, welche die Verwendung von verbotenen Magazinen f\u00fcr Sch\u00fctzen im Inland erm\u00f6glicht. Disziplinen wie IDPS und Schnellfeuer werden im Ausland h\u00e4ufig geschossen und sind somit international bedeutend. Das stellt nach \u00a76 AwaffV eine Ausnahme vom 10-Schuss-Limit f\u00fcr Sportsch\u00fctzen da.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ihr handelt immernoch eigenverantwortlich.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das deutsche Waffenrecht stuft Standardmagazine f\u00fcr Langwaffen \u00fcber 10 Schuss sowie Kurzwaffenmagazine \u00fcber 20 Schuss seit 2021 als verboten ein. F\u00fcr viele Sportsch\u00fctzen bedeutet das gro\u00dfe Schwierigkeiten bei internationalen Wettk\u00e4mpfen. Dieser Artikel erkl\u00e4rt, wie Sportsch\u00fctzen heute legal eine Ausnahmegenehmigung erhalten k\u00f6nnen. Neue Ausnahmegenehmigungen &#8211; kurz erkl\u00e4rt Was ist die aktuelle gesetzliche Lage zu diesen Magazinen? 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