Das deutsche Waffenrecht stuft Standardmagazine für Langwaffen über 10 Schuss sowie Kurzwaffenmagazine über 20 Schuss seit 2021 als verboten ein. Für viele Sportschützen bedeutet das große Schwierigkeiten bei internationalen Wettkämpfen. Dieser Artikel erklärt, wie Sportschützen heute legal eine Ausnahmegenehmigung erhalten können.
Neue Ausnahmegenehmigungen – kurz erklärt
- Magazine über 10 bzw. 20 Schuss sind in Deutschland verboten
- Für Wettkämpfe im Ausland sind sie oft notwendig
- Eine Ausnahmegenehmigung ist möglich
- ISB-D Mitglieder können diese leicht beantragen
Was ist die aktuelle gesetzliche Lage zu diesen Magazinen?

Im Jahr 2021 wurden durch das damals neue Waffengesetz Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss, und Magazine für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss in Deutschland verboten. Diese Magazine konnten nach diesem Zeitpunkt nicht mehr erworben oder überlassen werden. Dies betrifft nur Magazine für Zentralfeuermunition. Randfeuerzünder wie Kleinkaliber sowie Schreckschusswaffen sind davon ausgenommen.
Es gab komplizierte Regeln für Personen, die diese Magazine bereits besessen haben. Magazine, die vor 2017 besessen wurden, waren unterlagen keinem Verbot, mussten aber registriert werden. Magazine die zwischen 2017 und 2021 besessen wurden konnten per Ausnahmegenehmigung vom Bundeskriminalamt weiter besessen werden.
Diese Magazine, vor allem 30 Schuss für Langwaffen, waren de facto die meist gebräuchlichen Magazine im Umlauf und sind Standardmagazine für viele halbautomatische Langwaffen. Viele Schützen meldeten den Altbestand an oder bekamen eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Seit 2021 ist nun einige Zeit vergangen und das Schützenwesen in Deutschland erlebt neuen Aufschwung. Viele neue Schützen haben nicht die Möglichkeit auf einen Altbestand an Magazinen zurückzugreifen um diese bei Wettkämpfen im Ausland verwenden zu können. Oft müssen Magazine vor Ort geliehen werden, was sich oft enorm schwierig gestaltet. Veranstalter halten oft wenige oder gar keine Magazine zum Leihen bereit, andere Teilnehmer benötigen ihre Magazine selbst, und wenn man nicht die häufigeren NATO-Standardmagazine verwendet, hat man sowieso weniger Möglichkeiten. Der ISB, aber auch andere Verbände, bieten im Ausland Wettkämpfe an bei denen Standardmagazine für Langwaffen notwendig sind, um fair am Wettkampf teilnehmen zu können. In diesen Ländern sind diese Magazine legal und werden weiterhin standardmäßig verwendet.
Jetzt stellt sich die Frage wie der Schütze ohne Altbestand an Magazine gelangt, die er für diese Wettkämpfe nutzen kann. Das Deutsche Waffengesetz ist voller Ausnahmen und auch für die verbotenen Magazine gibt es eine Ausnahme. Lukas Hürtgen, Landessportleiter des ISB-D, hat ein Formblatt entwickelt mit den Mitgliedern bereits erfolgreich Ausnahmegenehmigungen für verbotene Magazine erworben haben.
Aber auch Mitglieder des BDS oder anderer Verbände können eine Ausnahmegenehmigung erwerben. Beispielsweise ist dies für IPSC-Schützen sehr interessant. Doch vermutlich unterstützen euch die anderen Verbände nicht bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder machen euch überhaupt auf diese Möglichkeit aufmerksam.
Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?
Wichtig ist zu beachten: Dieses Formular ist nur für Ausnahmegenehmigungen mit dem Bedürfnisgrund der Teilnahme an Schießsportlichen Wettkämpfen im Ausland gedacht. Solltet ihr einen anderen Bedürfnisgrund haben, ist euer Weg gegebenenfalls anders.
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bestehen folgende Anforderungen:
- Mitgliedschaft in einem in Deutschland anerkannten Schießsportverband.
- Nachweis über die Teilnahme an national bedeutenden schießsportlichen Wettkämpfen.
- Nachweis über die Teilnahme an international bedeutenden schießsportlichen Wettkämpfen.
- Nachweis über die Aufbewahrung von verbotenen Magazinen.
Den Antrag findet ihr im Mitgliederportal unter: https://isbde.webling.eu/portal#/page/987/Dokumente
1. Mitgliedschaft in einem in Deutschland anerkannten Schießsportverband.
Als Sportschütze mit eigenen Waffen seid ihr Mitglied in einem anerkannten Schiessportverband z.B. BDS oder DSU. Der ISB ist in Deutschland noch kein anerkannter Schießsportverband. Als Jäger müsstet ihr einem Schützenverein oder Schiessportverband beitreten.
2. Nachweis über die Teilnahme an national bedeutenden schießsportlichen Wettkämpfen.
Das BKA möchte von euch sehen, dass ihr auch ein aktiver Sportschütze seid und an Wettkämpfen teilnehmt. Diese Wettkämpfe sollten über die Vereinsebene herausgehen. Wie z.B. Bezirks oder Landesmeisterschaften. IPSC Wettkämpfe Level II bis III sind z.B. auch national bedeutend. Schickt hier dem BKA, was ihr nachweisen könnt. Sollten es zu wenige Wettkämpfe sein, wird euch das BKA bitten weitere Nachweise zu schicken.
3. Nachweis über die Teilnahme an international bedeutenden schießsportlichen Wettkämpfen.
Das ist der wichtige Nachweis über die Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland, der die Grundlage für euren Antrag bildet. Hier solltet ihr auch einen Wettkampf über der Vereinsebene wählen wie z.B. Schnellfeuer Wettkämpfe des ISB in Österreich oder die Steelchallege des ISB in Tschechien. Aktuell reicht dem BKA ein Wettkampf im Ausland. Der ISB bietet diese Wettkämpfe regelmäßig an. Die Mitnahme eigener Waffen ins EU-Ausland mit dem Europäischen Feuerwaffenpass ist kein Problem.
4. Nachweis über die Aufbewahrung von verbotenen Magazinen.
Verbotene Magazine müssen in einem Tresor Klasse I verwahrt werden. Als Nachweis reicht hier eine Rechnung oder ein Foto der Plakette und des Tresors.
Mit welchen Kosten und Auflagen ist der Antrag auf große Magazine verbunden?
Kosten
- Der Antrag ist gebührenpflichtig und kostet aktuell einmalig 123€.
- Das BKA wird seperat eure waffenrechtliche Zuverlässigkeit prüfen. Das passiert alle drei Jahre und kostet 60€ unabhängig von der Anzahl der Magazine oder Anträge. Diese Prüfung ist unabhängig von der Überprüfung für eure Schusswaffen welche durch die zuständige Waffenbehörde durchgeführt wird. Diese doppelte Prüfung ist auch rechtens, dazu wurde bereits erfolglos geklagt.
Auflagen
Das BKA legt in der Regel Auflagen für euren Antrag fest. Üblich sind die folgenden:
- Ihr müsst den Erwerb der Magazine unverzüglich an das BKA melden, z.B. mit einer Rechnung oder als Foto der Magazine.
- Als Auflage legt das BKA grundsätzlich fest, dass ihr im ersten Jahr des Antrags die Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland nachweist und danach alle 5 Jahre. Ihr werdet nicht vom BKA erinnert. Ihr müsst selbstständig diese Nachweise erbringen. Urkunden oder Teilnahmelisten reichen aus. Die Teilnahme soll regelmäßig sein, genauer ist das allerdings nicht festgelegt. Ein Wettkampf pro Jahr sollte allerdings ausreichend sein.
- Die Magazine sind nur für die Verwendung im Ausland vorgesehen. Gemäß dem Bescheid sollen sie nicht im Inland verwendet werden.
- Ihr müsst eigenständig euren Umzug an das BKA melden. Gegebenenfalls muss ein neuer Bescheid nach dem Umzug erlassen werden. Seit 2024 hat das BKA das aber geändert und die Bescheide gelten dann auch nach einem Umzug.
Wie komme ich an die Magazine, sobald ich meinem Bescheid habe?
Es gibt Händler für verbotene Magazine in Deutschland mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen. Aus Gründen der Fairness werden hier keine explizit genannt. Aber wenn ihr euer gewünschtes Magazin im Internet sucht, werdet ihr vermutlich bei einem deutschen Händler fündig. Das kann allerdings recht teuer sein.
Grundsätzlich könnt ihr die Magazine aber auch aus dem EU-Ausland importieren. In Polen oder Slowenien beispielsweise sind Magazine nicht reguliert. Ihr könnt auch als Ausländer die Magazine dort kaufen. Der Import nach Deutschland ohne deutsche Ausnahmegenehmigung ist jedoch verboten. Die rechtlichen Grundlagen zum Import sind in dem Bescheid aufgeführt.
Insgesamt hält sich der tatsächliche Aufwand für die Ausnahmegenehmigung und der Erwerb von verbotenen Magazinen in Grenzen. Dennoch sollten nur Schützen, die auch tatsächlich an Wettkämpfen im Ausland teilnehmen den Antrag stellen, da ihr die entsprechenden Nachweise braucht.
Wir hoffen dieser Artikel nimmt vielen die Angst einen Antrag beim BKA einzureichen. Unsere Mitglieder haben bereits mit dem Formblatt ohne weitere Rückfragen vom BKA einen Bescheid bekommen.
Je mehr Schützen eine Ausnahmegenehmigung beim BKA für verbotene Magazine erhalten, desto stärker können wir vor der Regierung argumentieren, dass diese Magazine für Schützen notwendig sind und das BKA durch diese Bürokratie belastet wird. Wenn z.B. 10.000 Personen eine Ausnahmegenehmigung haben, ist es dann noch eine Ausnahme oder nicht doch die Regel?
Der ISB-D möchte auch eine Sportordnung in Deutschland einreichen, welche die Verwendung von verbotenen Magazinen für Schützen im Inland ermöglicht. Disziplinen wie IDPS und Schnellfeuer werden im Ausland häufig geschossen und sind somit international bedeutend. Das stellt nach §6 AwaffV eine Ausnahme vom 10-Schuss-Limit für Sportschützen da.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ihr handelt immernoch eigenverantwortlich.
