Neue Schützen

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Waffenverleih für neue Schützen leicht gemacht: WBK Inhaber an Nicht-WBK Inhaber

Die Wartezeit auf die eigene Waffenbesitzkarte kann lang sein – und ohne Waffe ist Training oft unmöglich. Das deutsche Waffengesetz (§12) erlaubt es jedoch, dass WBK-Inhaber ihre Waffen an andere Vereinsmitglieder verleihen. Wir zeigen dir praxisnah, wie der Verleih sicher, legal und unkompliziert funktioniert – inklusive Formblatt, Lagerungshinweisen und wichtigen rechtlichen Tipps.
Zum Beitrag zum Waffenverleih an Nicht-WBK-Inhaber