Für viele Sportschützen ist nicht ganz verständlich welche halbautomatischen Langwaffen sportlich zugelassen sind und was das überhaupt heißt. Dies versuche ich mal aufzuklären.
§6 der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung (AwaffV)
Für die Entscheidung welche Waffe sportlich zugelassen ist, ist ein Blick in §6 der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung (AwaffV) ist hier ausschlaggebend:
„(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt.“
§6 der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung (AwaffV)
Für die Entscheidung welche Waffe sportlich zugelassen ist, ist ein Blick in §6 der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung (AwaffV) ist hier ausschlaggebend:
„(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt.“
Was heißt das jetzt?
Positiv formuliert heißt das:
Sportlich zugelassen sind alle Waffen, die nicht ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen. Wenn sie aussehen wie eine vollautomatische Kriegswaffe, aber eine Lauflänge von 40 oder mehr Zentimeter aufweisen, das Magazin vor der Abzugseinheit haben und die Hülsenlänge 40 oder mehr Millimeter beträgt, sind sie sportlich zugelassen. Das sollte tatsächlich schon viel aufklären.
Dazu ein Beispiel: NATO-Sturmgewehre haben üblicherweise eine Hülsenlänge von 45mm oder 51mm und sind somit deutlich über der geforderten Hülsenlänge. Wenn das gefragte Gewehr jetzt noch einen 40cm Lauf hat, ist es sportlich zugelassen.
Beide erwecken den Anschein einer Kriegswaffe, doch die Waffe mit dem langen Lauf ist sportlich zugelassen.

Gemäß einer Aussage des Bundeskriminalamtes, welche Oberland Arms vorgelegt wurde, wird die Lauflänge bei Verklebten, oder verstifteten Mündungsaufsätzen mitgemessen. Eine AR15 mit 14,5 Zoll Lauf und verklebtem Mündungsfeuerdämpfer, welcher die Lauflänge über 40cm hebt, wäre auch sportlich zugelassen. Es kann Sinn machen, euren Händler zu bitten den MFD vor Verkauf der Waffe an euch zu verkleben, damit sie für den Schießsport zulässig ist.
Kann ein Sportschütze keine Langwaffen mit kurzem Lauf und keine in Kalibern wie 9×19 oder 7,62×39 erwerben?
Sportschützen dürfen Waffen in diesen Kalibern / dieser Lauflänge erwerben. Diese Waffen dürfen nur nicht „ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen“, dann sind sie sportlich zugelassen.
Nochmal anders formuliert heißt das: Zunächst ist für den Ausschluss vom sportlichen Schießen das Aussehen bzw. der Anschein einer Kriegswaffe ausschlaggebend. Wenn dieses nicht zutrifft, dann sind auch Langwaffen mit einem kurzen Lauf oder Kaliber 9x19mm oder 7,62x39mm sportlich zugelassen.
Wonach ist der Anschein einer Kriegswaffe gegeben?
Das obliegt tatsächlich dem Betrachter. Eine halbautomatische Marlin Camp Carbine hat das Kaliber 9x19mm sieht aber aus wie ein Jagdgewehr, ist also sportlich zugelassen, auch ohne dass hierfür ein BKA Feststellungsbescheid nötig ist.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat hier aber das letzte Wort und stellt im Zweifel sogenannte „Feststellungsbescheide“ aus. Diese sind dann rechtlich bindend über die sportliche Zulassung einer Schusswaffe.
Das BKA hat dafür folgende, nicht abschließende, Beurteilungskriterien:
- Magazin, dass über den Griff heraussteht, Trommelmagazine
- Mündungsfeuerdämpfer / Mündungsbremsen
- Kühlrippen (dazu zählen auch MLOK, bzw KeyMod Aussparungen)
- Pistolengriff
- Teleskop / Klappschaft
Wobei eines dieser Kriterien ausreichen kann um den Anschein einer Kriegswaffe zu erwecken, aber nicht zwingend muss. Entscheidend ist der „Gesamteindruck“ der Waffe.

Das BKA ist hier sehr liberal in der Auslegung der Kriegswaffeneigenschaften und verweist oft auf den „Gesamteindruck“ der Waffe. Die sportlich zugelassene AKM hat mehrere Merkmale einer Kriegswaffe: Mündungsfeuerdämpfer, Pistolengriff und Teleskopschaft, dennoch ist der „Gesamteindruck“ einer Kriegswaffe nicht gegeben.
Die AR15 auf Bild 1, mit dem kurzen Lauf, dürfte also keine M-Lok, oder „Kühlschlitze“ im Vorderschaft haben. Dann wäre dieser Gesamteindruck einer Kriegswaffe auch nicht gegeben. Solche AR-15 mit kurzem Lauf gibt es mitlerweile oft für Sportschützen bereits mit BKA-Bescheid vom Händler.
Auch ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass Waffenmodelle welche vor 1945 gefertigt wurden, nicht mehr dem Kriegswaffengesetz unterliegen. D.h. Ein Sportschütze darf z.B. eine MP40 oder ein Sturmgewehr 44 besitzen, ohne Änderungen.
Beachtet folgende Tabelle:
| Bullpupwaffe | Kurzer Lauf (geringer als 40cm/16 Zoll) | Hülsenlänge unter 40mm | Kriegswaffe von vor 1945 | Benötigt BKA Bescheid | |
| M16 (AR15) | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| MP5 Nachbau | Nein | Ja | Ja | Nein | Ja |
| Desert Tech MDR | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja |
| MP40 Nachbau | Nein | Ja | Ja | Ja | Nein |
| M4 Nachbau | Nein | Ja | Nein | Nein | Ja |
| AKM Nachbau | Nein | Nein | Ja | Nein | Ja |
Wenn ihr eine eigene Waffe modifizieren möchtet, damit sie ihren Kriegswaffenanschein verliert steht es euch frei das zu tun. Ihr könnt dann auch einen Feststellungsbescheid beim BKA beantragen, die Kosten (ca. 250€) müsst ihr selbst tragen.
Die AWaffV sieht im §6 Abschnitt 3 auch folgende Ausnahme vor:
„Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.“
Der Internationale Schützenbund Deutschland wird nach Anerkennung als Schießsportverband eine solche Ausnahme anstreben. Schützen, welche an Wettkämpfen in der BRD teilnehmen, werden so benachteiligt. Schließlich ist Deutschland das einzige Land in der Schengenzone, in der Waffen allein nach dem Aussehen vom Schießsport ausgeschlossen sind. Ein entsprechendes Verbot ist auch der Sicherheit nicht förderlich, da eine Waffe unabhängig von dem Aussehen gefährlich ist.
Schlussbemerkung: Die Haltung des ISB
Abschließend ist hier noch zu erwähnen, dass der ISB die aktuelle Rechtssituation als nicht hinnehmbar ansieht. Der ernorme bürokratische Aufwand, der nötig ist, um eine rechtssichere Beurteilung für die Zulassung einer Waffe für das sportliche Schießen zu erhalten, steht in keinem Vergleich zu dem nicht erkennbaren Sicherheitsgewinn. Das bloße Aussehen einer Waffe zu verbieten, kann keinen Sicherheitsgewinn bringen.
Zudem gilt das Verbot nur für Sportschützen. Jäger betrifft dies nicht. Sie können AKM und kurzläufige AR15 kaufen soviel sie möchten egal ob diese Aussehen wie eine Kriegswaffe oder nicht.
Die BKA Bescheide kosten rund 250€. Das BKA arbeitet hier aber niemals kostendeckend. Das heißt, dass auch der Steuerzahler die Kosten für diese unnötige Bürokratie trägt.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ihr handelt immernoch eigenverantwortlich.


