Stellungnahmen Straferhöhungen im WaffG und Armbrust Erlaubnispflicht

Stand: 05.07.2026

Der ISB-D hat zwei Stellungnahmen zu aktuellen waffenrechtlichen Gesetzesvorhaben an die Politik versandt. Als Interessenverband von Sportschützen, Jägern und Berufswaffenträgern und allen anderen legalen Waffenbesitzern ist es als unsere Aufgabe, uns aktiv und fachlich fundiert in politische Diskussionen einzubringen.

Verschärfung von Strafvorschriften

In unserer ersten Stellungnahme befassen wir uns mit der geplanten Verschärfung der Strafvorschriften im Waffengesetz. Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, den illegalen Waffenhandel sowie den vorsätzlichen Besitz und das Führen illegaler Schusswaffen konsequent zu bekämpfen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass das Waffenstrafrecht verhältnismäßig ausgestaltet bleibt und klar zwischen vorsätzlicher Kriminalität sowie fahrlässigen oder rein formalen Verstößen gesetzestreuer Waffenbesitzer unterscheidet.

Erlaubnispflicht von Armbrüsten

Die zweite Stellungnahme widmet sich der diskutierten Einführung einer Erlaubnispflicht für Armbrüste. Nach unserer Auffassung würde eine solche Regelung keinen messbaren Sicherheitsgewinn schaffen, gleichzeitig aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen und vor allem gesetzestreue Bürger treffen. Statt neuer bürokratischer Hürden sprechen wir uns für zielgerichtete Maßnahmen gegen extremistische, kriminelle und waffenrechtlich unzuverlässige Personen aus.

Mit beiden Stellungnahmen möchten wir deutlich machen, dass Sicherheit und die Interessen legaler Waffenbesitzer kein Widerspruch sind. Wir stehen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen, unterstützen wirksame Maßnahmen gegen illegale Waffenkriminalität und setzen uns gleichzeitig für ein differenziertes, verhältnismäßiges und praxistaugliches Waffenrecht ein.

Der ISB-D wird sich auch weiterhin aktiv in Gesetzgebungsverfahren einbringen und die Interessen des legalen Schießsports mit fachlicher Kompetenz und einer starken Stimme vertreten.

Wir möchten euch bitten, gerne auch auf Grundlage unserer Stellungnahmen, Mails und Briefe an die genannten Stellen zu schreiben. Jede Stimmt zählt!

Die Richtigen Adressen sind:

Erlaubnispflicht von Armbrüsten:

Prof. Dr. Roman Poseck
Hessischer Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
poststelle@innen.hessen.de

Strafverschärfungen im Waffengesetz:

Senatsverwaltungen für Justiz und für Inneres
Iris Spranger und Felor Badenberg
Klosterstraße 47
10179 Berlin
poststelle@senjustv.berlin.de

Kai Wegner
Regierender Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Der-Regierende-Buergermeister@senatskanzlei.berlin.de

Die vollständigen Stellungnahmen stehen hier zur Verfügung.