Waffen leihen ohne WBK: WBK Inhaber an Nicht-WBK Inhaber

Waffen leihen ohne WBK: WBK Inhaber an Nicht-WBK Inhaber

Knut 2026 Wettkampf ISB geschossene Waffen

Die Wartezeit auf die eigene Waffenbesitzkarte kann lang sein – und ohne Waffe ist Training oft unmöglich. Das deutsche Waffengesetz (§12) erlaubt es jedoch, dass WBK-Inhaber ihre Waffen an andere Vereinsmitglieder verleihen. Wir zeigen dir praxisnah, wie der Verleih sicher, legal und unkompliziert funktioniert – inklusive Formblatt, Lagerungshinweisen und wichtigen rechtlichen Tipps.

Waffenverleih von WBK Inhabern an nicht WBK Inhaber – kurz erklärt

Der §12 WaffG erlaubt den Verleih von Waffen an Personen ohne Waffenbesitzkarte, wenn sie Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung sind.

  • Verleih kann Verein → Mitglied oder Mitglied → Mitglied erfolgen, auch zwischen verschiedenen Vereinen.
  • Beispiel: Für ein Training werden Waffe und Munition ausgeliehen. Beide füllen ein Formblatt aus, das auch eine Kopie der WBK enthält.
  • Aufbewahrung: beim Empfänger nur in Klasse 0/1 Tresor
  • Leihdauer: möglichst kurz, idealerweise am selben Tag zurückgeben.
  • Transport: Nur für vom Bedürfnis gedeckte Zwecke (z. B. zum Schießstand).

Formblatt: Mitgliederportal

Kann ich mir Waffen leihen, auch ohne WBK?

AR 15 am Schießstand

JA! Denn ein Jahr Wartezeit für das Erlangen einer Waffenbesitzkarte ist eine ganz schön lange Zeit. Oft ist es für die Schützen, die noch keine WBK haben, mangels Waffe und Munition schwierig überhaupt zum Training zu gehen. Trotzdem werden 18 Schießtermine vom Gesetzgeber gefordert.

Was viele nicht wissen: Der §12 des deutschen Waffengesetzes ermöglicht den Verleih an Nicht-WBK-Inhaber, solange sie Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung sind. Tatsächlich wird dies in der Praxis wenig genutzt, oft aus Rechtsunsicherheit. Aus diesem Grund haben wir ein Formblatt erstellt, dass den Waffenverleih an Nicht-WBK Inhaber erleichtert.

Verleihen ist vom Verein an Mitglieder, aber auch von Mitglied zu Mitglied möglich. Hierbei muss man nicht zwingend im selben Verein sein.

Wie könnte ein Waffenverleih rechtssicher aussehen?

Paul und Jürgen sind im selben Verein. Paul ist WBK Inhaber und besitzt eine Waffe, Jürgen hat noch keine WBK. Jürgen möchte am Mittwoch schießen gehen. Paul hat da aber keine Zeit. Am Dienstag leiht sich Jürgen die Waffe und Munition von Paul und holt sie bei ihm zu Hause ab. Hierbei füllen beide das Formblatt über den Verleih an nicht WBK Inhaber aus. Jürgen erhält auch eine Kopie der WBK von Paul. Jürgen lagert die Waffe und Munition in einem Klasse 0 Tresor bei sich zu Hause, da er diesen schon hat. Am Mittwoch geht Jürgen zum Schießen und bringt anschließend die Waffe und restliche Munition zurück zu Paul.

Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bestehen folgende Anforderungen:

  • Eine Aufbewahrung in der Wohnung von Jürgen ist ohne Klasse 0 bzw. 1 Tresor nicht rechtssicher möglich.
  • Ein solcher Verleih sollte wenige Tage nicht überschreiten. Bestenfalls wird die Waffe am selben Tag wieder zurückgegeben.
  • Transporte der Waffe dürfen nur mit einem vom Bedürfnis umfassten Zweck durchgeführt werden. Also zum Schießstand, Waffe abholen, Waffe wegbringen, usw.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ihr handelt immernoch eigenverantwortlich.