Bei unserer diesjährigen Mitgliederversammlung wurde einstimmig für eine Satzungsänderung gestimmt. Im Vorfeld hatte diese ein Fachanwalt überarbeitet und folgende Änderungen eingefügt:
- Möglichkeit der Aufwandsentschädigungen für durchgeführte Tätigkeiten im Verein.
- Möglichkeit Vereinspositionen gegen angemessene Entschädigung auszuüben (z.B. Mitgliederverwalter, Bedürfnisverwaltung) Der Vorstand bleibt immer unentgeldlich, also ehrenamtich. Nur so können wir in Zukunft eine funktionierende Bedürfnis und Mitgliederverwaltung gewährleisten.
- Ein Mitgliedsverein hat eine Deligiertenstimme (für Vorstandswahl, Satzungsänderung usw.) je angefangene 50 Mitglieder. Neu ist die Obergrenze der Delegiertenstimmen von drei pro Verein.
Außerdem wurde zur Sportordnung berichtet.
Zusammengefasst: Die Sportordnung wurde durch das BVA zum 23.12.2025 abgeleht und ist zur Überarbeitung aktuell bei uns. Die Ablehnung war zu diesem Zeitpunkt der Beantragung zu erwarten und hat uns nicht überrascht. Eine Einreichung mit den gewünschten Änderungen ist bis zum 01.03.2026 geplant. Dann prüft das BVA wieder. Wie lange diese Prüfung dauert obliegt dem BVA.


